Genehmigungsverfahren

Welches Genehmigungsverfahren Sie bei Ihrer Kommune vor Ort durchlaufen müssen, hängt maßgeblich von den Materialien, die Sie pyrolysieren möchten, ab.

Solange es sich nicht um eine Abfallverwertung handelt, wird die Behörde eine Genehmigung nach 1. BImSchV bzw. 4. BImSchV durchführen.

Das Verfahren ist überschaubar, nicht sonderlich aufwendig und nur mit geringen Gebühren verbunden.

Begleitung durch unsere Partner

Viele Kommunen sind nicht oder selten mit Pyrolyseanlagen vertraut. In manchen Fällen tun sie sich anfangs deshalb etwas schwer damit, die Anlage richtig einzuordnen. Doch das lässt sich erfahrungsgemäß durch Gespräche und Dokumente lösen.

Sie können das Genehmigungsverfahren auch von einem unserer Partner federführend durchführen lassen. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt.